3 Juwelen
freundlich. Das ist unser erstes Juwel. Denn jeder
will freundlich behandelt werden. Und wenn man
freundlich behandelt wird, dann fällt es sehr schwer,
selbst unfreundlich zu sein. Diese Wechselwirkung ist
eine goldene Regel der menschlichen Kommunikation.
Und Kommunikation ist in unserem Job unser täglich
Brot.

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freundlich
klug. Das ist unser zweites Juwel. Ob wir klug sind und kluge Konzepte erstellen, entscheiden am Ende natürlich Sie. Worauf Sie sich von Anfang an verlassen können ist, dass wir uns nicht mit der erstbesten Idee zufrieden geben. Denn wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war, sagte Berthold Brecht.

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klug
kommunikativ. Das ist unser drittes Juwel. Werbung und Kommunikation ist die intelligente Verknüpfung von Wechselwirkungen. Unser Vorbild ist das Internet. In einem Netz von Möglichkeiten sucht es sich nicht immer den kürzesten, sondern immer den effektivsten und intelligentesten Weg, um eine Botschaft von A nach B zu übermitteln. Und es ist das Wissen, dass alles mit allem zusammenhängt.

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kommuniktiv
Illustration3 Juwelen

freundlich - klug - kommunikativ

Wir sind ein Team, in dem jeder seinen
speziellen Sinn beherrscht.
Eine gute Nase haben wir alle.

Neben der Kernmannschaft können Sie sich auf ein Netzwerk von weiteren Spezialisten verlassen:
Designer, Texter, Illustratoren, Fotografen, Programmierer...

Aber wenn Sie mit uns das erste Mal Kontakt aufnehmen, sprechen Sie mit Roland Porada.



Impressum:
Angaben gemäß § 5 TMG:

Roland Porada
Presse- & Werbeagentur
Flurstraße 16f
51371 Leverkusen

Kontakt:

Telefon: 02173 - 286084
Telefax: 02173 - 287021
E-Mail: roland.porada@3juwelen.info

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE157277093

Steuernummer:

230/5285/0439
Finanzamt Leverkusen

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Markel International Insurance
Company Limited
Niederlassung für Deutschland
Sophienstr. 26
80333 München
Hauptbevollmächtigter: Frederik Wulff
Handelsregister des Amtsgericht München,
Registernummer: HRB 202905

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Mehr Informationen zur Media-Haftpflicht von Presse- & Werbeagentur Porada, Leverkusen 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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freundlich - klug - kommunikativ freundlich klug kommunikativ

das sind die drei Juwelen,
nach denen wir leben und arbeiten.


Als Agentur arbeiten wir seit über 10 Jahren in den
Bereichen Redaktion, Kampagnen und Internet.
Unsere Spezialität ist der Aufbau und die Betreuung
von Online-Communities und Webangeboten.
Aber natürlich erhalten Sie bei uns auch das
vollständige Print-Angebot - und das alles aus
einer Hand.

Erfahren Sie mehr über unsere Philosophie.

Erfahren Sie mehr über uns:
Die Macher, Kontaktdaten, AGBs,
Impressum und Datenschutzerklärung


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Kölner Yogatag
Corporate Design
Kölner Yogatag


Olympiabewerbung Rhein-Ruhr
Olympiabewerbung
Düsseldorf Rhein-Ruhr



GMX
Community Management
GiMiX

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cosa Angola
Corporate Design
cosa Angola


ver.di Mitgliederservice
Lead Agentur
ver.di Mitgliederservice


Armut und Gesundheit
Aktionsseite
Armut und Gesundheit

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Multimediashow
Multimediashow auf
einem Waterscreen


XtraSites
Community Management
Xtrasites


Ausstellung 7. Himmel
Ausstellungskonzept
Der siebte Himmel

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cosa angola

Cosa Angola

Für die Schweizer Hilfsorganisation Koordination Schweiz-Angola haben wir im Jahr 2008 das Corporate Design entwickelt.

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ver.di Mitgliederservice

ver.di Mitgliederservice

Als Lead Agentur betreuen wir den gesamten Werbeauftritt des ver.di Mitgliederservice. Neben den klassischen Arbeiten einer Werbeagentur umfassen unsere Aufgaben auch die Mitgliederbetreuung im Internet sowie die Organisation des Workflows gegenüber den Produktgebern.

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Sammlung Armut und Gesundheit

Sammlung Armut und Gesundheit

Für das Bundesministerium für Gesundheit und den Verein Gesundheit Berlin e.V. haben wir die Sammlung Armut und Gesundheit als innovatives Medienprojekt mit anschließender Ausstellung konzipiert und betreut.

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Kölner Yogatag

Kölner Yogatag

Für den Kölner Yogatag haben wir das Corporate Design entwickelt.

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Olympiabewerbung Düsseldorf Rhein-Ruhr

Konzeption des Internetauftritts und anschließende Betreuung der Internetseite, die auch einen umfangreichen Communitybereich umfasste.

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GMX Community

GMX Community

Für GMX haben wir die Online Commutiy "GiMiX" konzipiert, aufgebaut und betreut.

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Multimediasshow auf einem Waterscreen

Multimediashow auf einem Waterscreen

Für Hansen Kommunikation haben wir eine Multimediashow gestaltet, die im Rahmen von Messeauftritten auf einen Waterscreen projiziert wurde.

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Xtrasites

Xtrasites

Konzeption und Betreuung der Xtrasites für die 1und1 Internet GmbH und Entwicklung eines Communitybereichs.

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Ausstellungskonzept 'Der 7.Himmel'

Ausstellungskonzept "Der siebte Himmel"

Für den Lesben und Schwulenverband in Deutschland LSvD konzipierten und organisierten wir die Ausstellung "Der siebte Himmel" mit zahlreichen renommierten Künstlern.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Presse- & Werbeagentur Roland Porada (im folgenden Agentur genannt) und einem Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt).

1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird die Agentur ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden


2.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die Agentur hinsichtlich der von der Agentur zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2 .2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, die Agentur im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der Agentur umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3 Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von der Agentur tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn der Agentur aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4 Termine


4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Agentur nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5 Leistungsänderungen

5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der Agentur äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die Agentur von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2 Die Agentur prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt die Agentur, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt die Agentur dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Agentur die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Agentur dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von der Agentur berechnet.

5.8 Die Agentur ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von der Agentur für den Kunden zumutbar ist.

6 Vergütung


6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der Agentur mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann die Agentur eine Handling Fee erheben, dessen Höhe jeweils durch den Vertrag festgelegt wird.

6.2 Die Vergütung der Agentur erfolgt nach Zeitaufwand oder einer Pauschale, die monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur , soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Agentur ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von der Agentur erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der Agentur getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der Agentur für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.


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7 Rechte

7.1 Die Agentur gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§69 d und e UrhG.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Agentur kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

8 Schutzrechtsverletzungen


8.1 Die Agentur stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird der Agentur unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die Agentur - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9 Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die Agentur diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10 Haftung


10.1 Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung.

10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Agentur insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Agentur.

11 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder ohne Zustimmung der Agentur anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Agentur der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12 Geheimhaltung, Presseerklärung


12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.

13 Schlichtung


13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistraße 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

14 Sonstiges


14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14.4 Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die Agentur darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

15 Schlussbestimmungen


15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur.


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Google reCAPTCHA

Wir nutzen “Google reCAPTCHA” (im Folgenden “reCAPTCHA”) auf unseren Websites. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”).

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites (z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.

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